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Neue Anforderungen für Reisen nach Europa
  • 10. Oktober 2024

Was ist das EES?

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Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein automatisiertes IT-System, das Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt reisen, bei jedem Übertritt der Außengrenzen eines der folgenden das System verwendenden europäischen Länder registriert:

EES countries

Für die Zwecke des EES bezeichnet der Ausdruck „Drittstaatsangehörige“ Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen.

Kurzaufenthalt“ bezeichnet einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dieser wird als ein einziger Zeitraum für alle europäischen Länder berechnet, die das EES verwenden.

Welche Staatsangehörigen werden im EES erfasst?

Das System gilt für Drittstaatsangehörige, die

  • ein Kurzzeitvisum benötigen, um in die europäischen Länder zu reisen, die das EES verwenden 

oder

  • für Kurzaufenthalte in den das EES verwendenden europäischen Ländern kein Visum benötigen.

Ihre Ein- und Ausreisen oder Einreiseverweigerungen werden elektronisch im EES erfasst.

In Irland und Zypern werden die Reisepässe weiter manuell abgestempelt, auch wenn diese Länder zur Europäischen Union gehören.

Ausnahmen von der Erfassung im EES finden Sie unter Für wen gilt das EES nicht?

Was sind die Vorteile des EES?

  1. Mit dem EES wird das Management der EU-Außengrenzen modernisiert und das Reisen schrittweise erleichtert.
  2. Es identifiziert Aufenthaltsüberzieher*innen und liefert zuverlässige Daten über Einreisen, Ausreisen und Einreiseverweigerungen.
  3. Mit diesem System wird Identitätsbetrug durch die Erhebung biometrischer Daten wirksam bekämpft.
  4. Die verbesserten Grenzkontrollen, die Nutzung elektronischer Aufzeichnungen und biometrische Daten erhöhen die Sicherheit innerhalb der EU.
  5. Das EES fördert den Informationsaustausch in Echtzeit, wodurch den Grenzbehörden in der gesamten EU die richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Wann wird das EES in Betrieb gehen?Wozu dient das EES?Wer ist betroffen?
2024Das EES modernisiert das Grenzmanagement, indem es die Effizienz und Qualität der Verfahren an der Grenze erhöht und das Abstempeln von Pässen überflüssig macht. Außerdem macht es das Reisen einfacher und sicherer.

Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in ein europäisches Land reisen, welches das EES verwendet.

Ausnahmefälle finden Sie unter Für wen gilt das EES nicht?