Bei Ihrer ersten Interaktion mit dem EES an einer Grenzübergangsstelle geschieht Folgendes:
Sie müssen Ihre personenbezogenen Daten angeben. Die Grenzkontrollbeamt*innen scannen Ihre Fingerabdrücke oder nehmen ein Gesichtsbild auf. Diese Informationen werden in einer digitalen Akte gespeichert.
Ihr (biometrischer oder nicht biometrischer) Reisepass wird nicht abgestempelt.
Mit einer teilweisen Voranmeldung Ihrer Daten kann dieser Prozess beschleunigt werden. Die Voranmeldung können Sie wie folgt vornehmen:
- über ein Spezialgerät („Self-Service-System“) – sofern an Ihrer Grenzübergangsstelle verfügbar
- über eine App – sofern diese vom Ankunfts- oder Abreiseland bereitgestellt wird.
Sie werden auf jeden Fall auch mit Grenzkontrollbeamt*innen interagieren.
- Allgemeine Veröffentlichungen
- 13. September 2024
Bei jedem weiteren Grenzübertritt in europäische Länder, die das EES verwenden, geschieht Folgendes:
Ihre Fingerabdrücke oder Ihr Gesichtsbild sind bereits im EES gespeichert.
Die Grenzkontrollbeamt*innen überprüfen nur Ihre Fingerabdrücke und Ihr Foto, was weniger Zeit in Anspruch nimmt. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Daten erneut erhoben und gespeichert werden müssen.
Wenn Sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, können Sie mithilfe des Self-Service-Systems schneller einreisen (sofern an der Grenzübergangsstelle verfügbar). Enthält Ihre Akte keine Reisehindernisse, müssen Sie in der Regel nicht zu einer weiteren Kontrolle bei den Grenzkontrollbeamt*innen.
Bitte beachten Sie, dass alle anderen Ein- oder Ausreisebedingungen weiterhin gelten und dass Grenzkontrollbeamt*innen jederzeit erforderliche Maßnahmen ergreifen können, wie z. B. die erneute Aufnahme eines Gesichtsbilds.